Die Entstehung des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem lässt sich auf zwei historisch gesicherte Wurzeln zurückführen:
Einerseits auf das neu gegründete Domkapitel der Grabeskirche in Jerusalem mit dem Lateinischen Patriarchen an seiner Spitze durch Gottfried von Bouillon 1099. Weltliche Ritter unterstützten das Kapitel vom Heiligen Grab, bildeten aber noch keinen Ritterorden.
Andererseits auf den seit 1335 (Ritter Wilhelm von Boldensele) erstmals urkundlich erwähnten Brauch, adelige Jerusalempilger am Hl. Grab, am Ort der Auferstehung, in der Grabeskirche zum Ritter zu schlagen. Der religiöse Charakter des Ritterschlages wird besonders betont. Der Aufnahmeritus wurde auch auf bürgerliche Personen ausgeweitet.
Nach dem Untergang des christlichen Königreichs von Jerusalem (1244) und dem Verlust von Akkon (1291) war es nur mehr den Franziskanern erlaubt, die Heiligen Stätten zu betreuen. Da das Heilige Grab für die gesamte Christenheit als „ehrwürdigste Stätte" galt, wurde im 14. und 15. Jahrhundert der Ritterschlag am Heiligen Grab als der Höhepunkt einer Pilgerreise im Heiligen Land angesehen. Dabei schlugen zunächst die Ranghöchsten die Rangniedrigeren zu Rittern. Die Franziskanerpatres lasen die Heilige Messe, hörten Beichte und spendeten die heilige Kommunion.
Im Jahre 1460 traten die Franziskaner bereits als geistliche Assistenten in Erscheinung.
1496 erhielt der Franziskaner-Guardian in Jerusalem vom Papst die Erlaubnis, Pilger zu Rittern vom Heiligen Grabe schlagen zu dürfen.
1655 werden von Papst Alexander VII. die bisherigen Privilegien der Franziskaner in Jerusalem bestätigt.
Obwohl es in einigen Ländern immer wieder Bestrebungen gab, die Ritter vom Heiligen Grab zu vereinen, blieben sie dennoch über viele Jahrhunderte ohne organisatorischen Zusammenschluss.
Ein großer Wandel trat mit der „Patriarchalischen Epoche" ein: 1848-1940. Unter Papst Pius IX. (1846-1878) wurde das Lateinische Patriarchat in Jerusalem wieder errichtet.
Am 16.1.1848 schlug das letzte Mal ein Franziskaner, der Kustos und Guardian von Jerusalem, den letzten Pilger zum Ritter vom Heiligen Grab. Es war dies der neu ernannte Lateinische Patriarch von Jerusalem, Msgr. Josephus Valerga. Von da an stand laut persönlicher Anordnung von Papst Pius IX. mit dem Apostolischen Breve "Nulla celebrior" vom 23. Juli 1847 allein dem Lateinischen Patriarchen von Jerusalem das Recht zu, die Verleihung der Ritterwürde vom Heiligen Grab zu erteilen.
Papst Pius IX. bestätigt durch das Breve vom 24. Jänner 1868 "Cum multa" den Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem formell als päpstlichen Ritterorden, und so gelang es aus der unorganisierten Ritterschaft einen Orden mit päpstlichem Status zu schaffen.
Papst Pius IX. erteilte Valerga kurz vor dessen Tode das Recht, auch Frauen, die um der katholischen Sache im Heiligen Land bemüht waren, die Insignien des Ritterordens zu verleihen.
Der Orden ist also nicht nur deshalb einzigartig, weil er kein Gründungsdatum besitzt, sondern weil er der einzige Orden der heiligen Kirche ist, dem Frauen und Männer, Kleriker und Laien, Regulargeistliche und Weltgeistliche, gleichberechtigt angehören können. Eine einzigartige Auszeichnung für den Orden ist es, dass nicht wenige Päpste in der Vergangenheit selbst die Großmeisterwürde des Ordens vom Heiligen Grab innehatten. In neuerer Zeit der Hl. Papst Pius X., Benedikt XV. und Pius XI.
Aufgrund einer neuen Ordensverfassung von 1868 konnte die Anzahl der Mitglieder deutlich erhöht werden. Schon vor dem ersten Weltkrieg umfasste der Orden bereits rund 3000 Mitglieder. In dieser Zeit bekam der Orden neben dem historischen Sitz in Jerusalem seinen aktuellen Sitz in Rom (Palazzo della Rovere).
Im Jahre 1907 übernahm Papst Pius X. mit dem Breve Quam multa persönlich das Amt des Großmeisters und ernannte den Lateinischen Patriarchen von Jerusalem zum Statthalter des Großmagisteriums mit der Befugnis, im Namen des Papstes Ordensmitglieder zu ernennen. Papst Pius XI. legte das Großmeisteramt 1928 mit dem Apostolischen Breve Decessores nostri wieder zurück und übertrug dem Lateinischen Patriarchen von Jerusalem als „ständigem Rektor und Administrator" neuerlich die oberste, unabhängige Leitung des unter dem „Schutz des Hl. Stuhles stehenden" Ordens. Pius XII. ernannte 1940 auf Ersuchen des Lateinischen Patriarchen einen Protektor für den Orden, dem er später Kirche und Kloster Sant'Onofrio auf dem Gianicolo in Rom als Sitz zuwies. 1949 rief er im Breve Quam Romani Pontifices das Amt eines Kardinal-Großmeisters „in seinem Namen" - in der Person des bisherigen Protektors Nicola Kardinal Canali - ins Leben. Seither ist immer ein Kardinal der römisch-katholischen Kirche Großmeister, er ist das Symbol der besonderen Verbundenheit mit dem Päpstlichen Stuhl. Gegenwärtig ist Kardinal Edwin F. O´Brien der Großmeister des Ordens.
Heute umfasst der Orden etwa 30.000 Personen in der ganzen Welt in 52 Statthaltereien (entsprechen in der Regel den Staaten).
Obwohl es in Österreich immer schon Ordensritter (etwa den Minnesänger Oswald von Wolkenstein, Kaiser Friedrich III oder sehr viel später Kaiser Franz Joseph) gab, hatte der Ritterorden vom Heiligen Grabs anfänglich keine handlungsfähige Organisation.
Im Jahre 1933 ernannte der Lateinische Patriarch Barlassina, der nach dem damaligen Statut den Orden führte, Gustav Heinrich Maria Graf Sizzo de Noris zum Statthalter des Ritterordens in Österreich. Damit war erstmals der organisatorischer Rahmen für die Damen und Ritter des Ordens geschaffen, den der Ritterorden in dieser Epoche allerdings kaum aktiv nutzte. Bemerkenswert ist lediglich die Aufnahme des damaligen Bundespräsidenten Miklas mit seiner Frau und die Aufnahme von Kardinal Innitzer in den Orden.
In den politischen Wirren und Katastrophen der folgenden Jahre wurde nach dem Tode des Statthalters Sizzo de Noris 1943 kommissarisch Dr. Heinrich Höfflinger, der 1913 als k.u.k. Offizier in Jerusalem den Ritterschlag erhalten hatte, zum Statthalter bestimmt. Mitglieder des Ritterordens, wie besonders Graf Montjoye-Vaufrey, schlossen sich dem Widerstand gegen das Hitler-Regime an.
Erst 1951 begründete der damalige Großmeister Kardinal Canali die praktisch inaktive österreichische Statthalterei (die nach den Bestimmungen des Konkordates von der Republik Österreich anerkannt ist) mit dem Salzburger Primararzt Univ. Prof. Dr. Erwin Domanig zuerst als Regent, dann als ersten Statthalter. Erster Großprior war der Salzburger Fürsterzbischof Dr. Andreas Rohracher.
Die österreichische Statthalterei (ungefähr 500 Ritter und Damen) wird heute vom
Statthalter Dr. Andreas Leiner und vom Großprior Abt Mag. Raimund Schreier geleitet.
Ehrenstatthalter sind Hofrat DDr. Karl Lengheimer und Prof. Mag. Edwin Gräupl.
Ehrengroßpriore sind Erzbischof Dr. Alois Kothgasser SDB, em. Erzbischof von Salzburg und Prälat Mag. Maximilian J. Fürnsinn, Propst des Stiftes Herzogenburg.
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